Verarbeiter (IPPC)
15. Februar 2022
Als „Verarbeiter“ im Sinner der IPPC ISPM Nr. 15 gelten Unternehmen und Betriebe, die zur Herstellung von Holzpackmitteln behandeltes Verpackungsholz verwenden.
Die Behandlung (Wärmebehandlung, HT – Heat-Treatment) wird dabei nicht selbst durchgeführt, sondern das Holz wird zugekauft. Siehe dazu Eintrag „Behandler (IPPC)“.